Übertritt in eine 6. oder höhere Klasse einer Realschule
Ein Wechsel von einer anderen Realschule ist grundsätzlich nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Bitte informieren Sie frühzeitig die aktuell besuchte Schule über einen geplanten Schulwechsel.
Anfragen zum Übertritt an unsere Schule richten Sie bitte an die Schullaufbahnberatung der HFR. Dort werden Sie über die Voraussetzungen und das weitere Vorgehen informiert.
Schülerinnen und Schüler eines Gymnasiums, einer Wirtschaftsschule oder einer M-Klasse der Mittelschule können ohne Aufnahmeprüfung in die jeweils nächsthöhere Jahrgangsstufe der Realschule übertreten, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Die aktuelle Jahrgangsstufe wurde mit Vorrückungserlaubnis bestanden.
- Es wurde die Erlaubnis zum Vorrücken auf Probe erteilt.
- Im Jahreszeugnis ist in den Vorrückungsfächern, die auch an der Realschule in der entsprechenden Jahrgangsstufe unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 enthalten.
Sollte keine dieser Voraussetzungen erfüllt sein, bestehen folgende Möglichkeiten:
- Aufnahmeprüfung mit anschließender Probezeit
- Wiederholung der Jahrgangsstufe, sofern keine Regelungen nach Art. 53 BayEUG entgegenstehen
Schülerinnen und Schüler einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Mittelschule können in die 6., 7., 8. oder 9. Jahrgangsstufe einer Realschule übertreten.
Voraussetzungen für den Übertritt sind:
- ein Notendurchschnitt von 2,00 oder besser in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Jahreszeugnis,
- die Vorrückungserlaubnis sowie
- ein Beratungsgespräch der Erziehungsberechtigten an der Realschule.
Liegt der Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik bei schlechter als 2,00, ist für den Übertritt das Bestehen einer Aufnahmeprüfung erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass beim Übertritt von der Mittelschule an die Realschule grundsätzlich eine Probezeit vorgesehen ist.