Einschreibung Schuljahr 2026/27

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

wir freuen uns, dass Sie sich für einen Schulplatz an unserer Schule interessieren.

Sie haben die Möglichkeit, ab dem 4. Mai 2026, Ihre Anmeldedaten vorab online zu übermitteln. Dies hilft, unnötige Wartezeiten in der Einschreibewoche zu vermeiden.
Bitte nutzen Sie daher diese Möglichkeit.

Link zur Voranmeldung


Wichtig: Für eine erfolgreiche Anmeldung muss in der Zeit von 31. Juli 2026 bis 4. August 2026, das Jahreszeugnis im Original an unserer Schule vorgelegt werden:

  • Freitag, 31.07.  → 12:00 – 16:00 Uhr
  • Montag, 03.08. →  09:00 – 15:00 Uhr
  • Dienstag, 04.08. →  09:00 – 11:00 Uhr

 

Allgemeine Informationen zur Anmeldung/Voranmeldung von Schülerinnen und Schülern aus den Jahrgangsstufen 5 bis 10 an einer öffentlichen Realschule im Münchner Stadtgebiet zum Schuljahr 2026/27 finden Sie hier.

Icon für FAQ

Übertritt in eine 6. oder höhere Klasse einer Realschule

Ein Wechsel von einer anderen Realschule ist grundsätzlich nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Bitte informieren Sie frühzeitig die aktuell besuchte Schule über einen geplanten Schulwechsel.

Anfragen zum Übertritt an unsere Schule richten Sie bitte an die Schullaufbahnberatung der HFR. Dort werden Sie über die Voraussetzungen und das weitere Vorgehen informiert.

Schülerinnen und Schüler eines Gymnasiums, einer Wirtschaftsschule oder einer M-Klasse der Mittelschule können ohne Aufnahmeprüfung in die jeweils nächsthöhere Jahrgangsstufe der Realschule übertreten, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Die aktuelle Jahrgangsstufe wurde mit Vorrückungserlaubnis bestanden.
  • Es wurde die Erlaubnis zum Vorrücken auf Probe erteilt.
  • Im Jahreszeugnis ist in den Vorrückungsfächern, die auch an der Realschule in der entsprechenden Jahrgangsstufe unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 enthalten.

Sollte keine dieser Voraussetzungen erfüllt sein, bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Aufnahmeprüfung mit anschließender Probezeit
  • Wiederholung der Jahrgangsstufe, sofern keine Regelungen nach Art. 53 BayEUG entgegenstehen

Schülerinnen und Schüler einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Mittelschule können in die 6., 7., 8. oder 9. Jahrgangsstufe einer Realschule übertreten.

Voraussetzungen für den Übertritt sind:

  • ein Notendurchschnitt von 2,00 oder besser in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Jahreszeugnis,
  • die Vorrückungserlaubnis sowie
  • ein Beratungsgespräch der Erziehungsberechtigten an der Realschule.

Liegt der Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik bei schlechter als 2,00, ist für den Übertritt das Bestehen einer Aufnahmeprüfung erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass beim Übertritt von der Mittelschule an die Realschule grundsätzlich eine Probezeit vorgesehen ist.